AGB

AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Ralf Adler, Freischaffender Fotodesigner, Reisejourn
alist und Vortragskünstler
Mörikeweg 1, D-72379 Hechingen, Germany, Internet: w
ww.foto-adler.de,
Tel.: +49 (0) 7471-959-134, Fax: +49 (0) 7471-933-4
73, E-Mail: info@foto-adler.de
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäf
tsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle von
Ralf Adler
durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens j
edoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung. Ferner gelten si
e als vereinbart ab einer
erbindlichen mündlichen oder schriftlichen Terminve
reinbarung für die Aufführung
einer Dia-Multivision.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist d
ieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbeding
ungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingun
gen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass
Ralf Adler
diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäf
tsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftige
n Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen von Ralf Adler.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlass
enes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches oder digital üb
ermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fot
ografen gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v
. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschl
äge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfl
eglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtun
g, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Se
ndung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfache
s Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Jede Übertragung weitergehender Nutzung
srechte bedarf einer
zusätzlichen, schriftlichen Vereinbarung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene o
der räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag auf
das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrec
ht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebe
nen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welc
he/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auf
tragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Prospekt, Re
isekatalog, Flyer, Zeitung,
Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweis
lich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwe
rtung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insb
esondere in
Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen ode
r bei sonstigen
Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Um
gestaltung des
Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung d
es Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CDROM, CDi, Diskette
n, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofi lm etc.), soweit dieses nich
t nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB
dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddate
n auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im I
nternet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im
Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composi
ng, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neue
n urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustim
mung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bild
material nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv b
enutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräu
mten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotog
rafen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jew
eiligen Bild.
IV. Haftung
1. Wenn nicht uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft, haften wir aus schließlich im
Rahmen unserer Berufs haft pflichtversicherung. Auf
Anfrage informieren wir gerne
über die gültigen Konditionen und die aktuellen Haft
ungsgrenzen. Außer bei Personen
schäden ist die Haftung grundsätzlich auf die Höhe
des Honorars beschränkt.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verl
etzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein ents
prechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsre
chten über das fotografische
Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentli
chungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kund
e trägt die Verantwortung
für die Betextung sowie die sich aus der konkreten V
eröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Vortragsveranstaltungen
Terminvereinbarungen:
1. Bei unverbindlich vorgemerkten Terminen besteht e
in Anspruch auf Umwandlung des
Termins in einen verbindlichen nur während der vere
inbarten Reservierungsfrist.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt
die Reservierungsfrist 14 Tage.
Weiter gehende Verbindlichkeiten aus der Vormerkung
eines Termins akzeptieren wir
nicht.
2. Sollte aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit et
c.) eine mit uns vereinbarte
Veranstaltung nicht stattfinden können, so setzen wir
den Auftraggeber unverzüglich
davon in Kenntnis. Ist dies der Fall, so akzeptiert
der Auftraggeber als Ersatz die
Durchführung der Veranstaltung zu einem anderen, ge
meinsam vereinbarten Termin.
Weiter gehende Ansprüche stellt er nicht.
Veranstaltungsdurchführung
1. Bei der Präsentation nicht GEMA freier Dia-Multi
visionen verpflichtet sich der
Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Vera
nstaltung bei der GEMA.
Eventuell anfallende GEMA Gebühren gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Wenn nicht
schriftlich anders vereinbart, gehen auch alle weit
eren bei einer
Präsentationsveranstaltung anfallen den Gebühren, A
bgaben, Steuern etc. zu Lasten
des Auftraggebers. Von allen Ansprüchen Dritter, vor
allem auch von
Schadensersatzansprüchen, die sich aus einer Verlet
zung dieser Klausel ergeben,
sind wir durch den Auftraggeber freizustellen.
2. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter
während einer mit uns
vereinbarten Veranstaltung bedürfen der vorherigen A
bsprache mit uns. Dies gilt
auch für Parallelveranstaltungen, die sich an die g
leiche oder eine ähnliche Zielgruppe
richten.
Randbedingungen
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die technis
chen Randbedingungen für die
Durchführung der geplanten Veranstaltung zum verein
barten Zeitpunkt gegeben sind.
Neben den branchenüblichen Randbedingungen gehört da
zu vor allem: die
vollständige Abdunkelbarkeit des Vorführraumes, ausr
eichend große freie Flächen
zum Aufbau von Leinwand und Projektionsanlage und ei
ne geeignete
Stromversorgung.
2. Der Auftraggeber informiert rechtzeitig die zu st
ändige Haustechnik, stellt für uns
Zufahrts- und Parkmöglichkeiten sicher und sorgt daf
ür, dass ab dem vereinbarten
Zeit punkt unseres Eintreffens am Veranstaltungsort
bis zu unserer Abfahrt nach der
Veranstaltung ein Ansprechpartner mit Kenntnissen d
er örtlichen Gegebenheiten und
mit allen notwendigen Schlüsseln anwesend ist.
3. Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen A
blauf der Veranstaltung. Ferner
trifft er die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, A
bsprachen mit der Feuerwehr
etc. und schließt adäquate Versicherungen ab.
4. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusage
n oder abzubrechen, falls einzelne
dieser Bedingungen nicht eingehalten werden. In die
sem Falle gelten die gleichen
Konditionen wie bei einer Stornierung durch den Auft
raggeber (siehe V.4.).
Werbematerial:
1.
Zu Werbezwecken übersandtes Bild- und Textmaterial
(außer Plakaten) bleibt unser
Eigentum. Mit Begleichung des Honorars für die Präs
entation einer Dia-Multivision
erwirbt der Auftraggeber gleich zeitig ausschließli
ch die Rechte zur Verwendung des
Materials zu Zwecken der Veranstaltungswerbung für
die mit uns vereinbarte
Veranstaltung. Die Weitergabe an Dritte ist ebenfal
ls aus schließlich zu diesem Zweck
erlaubt. Jede darüber hinaus gehende Verwendung des
Materials – auch durch Dritte
– bedarf unserer vorher gehenden Genehmigung.
Stornierungen:
1. Wenn nicht anders vereinbart wird bei Stornierung
en einer Terminvereinbarung durch
den Auftraggeber bis 30 Tage vor dem vereinbarten Te
rmin ein Ausfallhonorar in
Höhe von 30% des vereinbarten Honorars fällig. Stornie
rt der Auftraggeber innerhalb
von 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin die Verans
taltung, wird das Honorar in
voller Höhe fällig. Fällt eine Veranstaltung nach er
folgter Anreise aus, werden die
gesamten Nebenkosten sowie das Honorar in voller Höhe fä
llig. Der eventuell
berechnete Druckkostenanteil für Plakate wird in je
dem Fall fällig.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honor
ar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu ve
reinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen
(z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Re
isekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und geh
en zu Lasten des Kunden.
Abweichungen von dieser Regelung müssen bei Auftrags
erteilung schriftlich
vereinbart werden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in volle
r Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Lay
out- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens Euro
75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbeha
ltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For
derungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestritte
nen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
6. Wird ein Fototermin mit pauschaler Abrechung (d.h
. ohne Abrechnung einzelner
Bilder) vereinbart, wird das vereinbarte Honorar auch
dann fällig, wenn (z.B.
aufgrund der Witterung) nicht alle geplanten Einste
llungen realisiert werden konnten.
Bei Stornierung eines solchen Termins durch den Kund
en gelten die
Stornobedingungen für Vortragstermine (s. V.4.).
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unv
erzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3
Monate nach dem Lieferdatum,
aufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Be
legexemplare. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlic
hen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden
oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob ei
ne Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, so
fern auf dem Lieferschein keine
andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser
Frist ist nur wirksam, wenn sie
vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch d
en Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Ri
siko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang
beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung de
s Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmater
ials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungs
honorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platz
iertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag
in Höhe von 100 % des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmateria
ls (Blockierung) ist für die Zeit nach
Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen e
ine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe
von
Euro 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge o
der Dia-Duplikate
Euro 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder a
ndere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekomm
enes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die
Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von
Euro 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Dupli
kat
Euro 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
Euro 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem U
nikat
Euro 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ od
er anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem
Grad der Beschädigung und
dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzu
setzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, d
ass ein höherer bzw. geringerer
oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Ste
lle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höh
e von 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VIII. vorgesehenen Zahlungen
werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedür
fen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrige
n Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch e
ine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelu
ng wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kun
de Vollkaufmann ist, der Kreis
Siegen-Wittgenstein.
IX. Datenschutz
1.
Wir weisen unsere Vertragspartner darauf hin, dass
alle bei der Erfüllung der
vertraglich vereinbarten Leistungen anfallenden Dat
en dauerhaft gespeichert werden
(§26 BDSchG).